Wer in Deutschland formell die Position eines Geschäftsführers (GmbH oder UG) übernimmt, setzt sich potenziell weitreichenden gesetzlichen Haftungsrisiken aus – insbesondere der sogenannten Organhaftung. Für Manager, die ein Unternehmen operativ steuern, ist dies Berufsrisiko. Doch wie verhält es sich bei administrativen Interim-Managern, die lediglich eine formelle, treuhänderische Repräsentanz für ausländische Investoren übernehmen?
Die klare Antwort der DigitalMarkt24 International UG lautet: Hier darf es kein operatives Risiko geben.
Um dies zu gewährleisten, stützt sich unser administratives Partnerschaftsmodell auf zwei untrennbare rechtliche Pfeiler: Den vertraglichen Haftungsausschluss (Innenverhältnis) und die D&O-Versicherung (Außenverhältnis).
Pfeiler 1: Die vollumfängliche rechtliche Freistellung (Indemnification)
Bevor ein administrativer Partner bei uns auch nur eine einzige notarielle Unterschrift leistet, wird ein detaillierter Treuhandvertrag (Nominee Director Service Agreement) unterzeichnet.
Dieses von Fachanwälten konzipierte Dokument regelt das Innenverhältnis zwischen dem administrativen Vertreter in Deutschland und dem eigentlichen wirtschaftlich Berechtigten (UBO – Ultimate Beneficial Owner) im Ausland.
Der Vertrag legt unmissverständlich fest:
1. Der administrative Partner (Treuhänder) handelt ausschließlich auf vorherige, schriftliche Anweisung des UBO. Er trifft keinerlei eigenmächtige geschäftliche Entscheidungen.
2. Der UBO verpflichtet sich vertraglich, den Treuhänder von jeglichen Schäden, Steuerschulden, Zivilforderungen oder rechtlichen Kosten, die aus der Unternehmenstätigkeit entstehen könnten, vollumfänglich und auf erstes Anfordern freizustellen.
Im Klartext: Sämtliche operativen und finanziellen Verantwortlichkeiten des Geschäftsbetriebs ruhen rechtlich auf den Schultern des ausländischen Investors.
Pfeiler 2: Die D&O-Haftpflichtversicherung als doppelter Boden
Obwohl der vertragliche Haftungsausschluss im Innenverhältnis greift, könnte im extremen theoretischen Fall – etwa wenn das Finanzamt direkt an den Geschäftsführer herantritt und der ausländische Investor nicht erreichbar wäre – ein Risiko verbleiben.
Hier tritt unser zweiter Schutzmechanismus in Kraft: Die Directors & Officers Liability Insurance (D&O-Versicherung), auch bekannt als Manager-Haftpflicht.
Wie schützt die D&O in der Praxis?
* Abwehr unbegründeter Ansprüche: Sollten Dritte (Behörden, Gläubiger) fälschlicherweise Forderungen gegen den administrativen Vertreter persönlich stellen, übernimmt die D&O-Versicherung die Anwalts- und Gerichtskosten zur Abwehr dieser Ansprüche (Passiver Rechtsschutz).
* Deckung von Schadensersatz: Sollte es durch administrative Tätigkeiten zu unbeabsichtigten fahrlässigen Fehlern kommen, deckt die Police die Schadensersatzforderungen ab. Das Privatvermögen (Haus, Ersparnisse, Privateinkommen) des Treuhänders bleibt somit unantastbar.
Warum dieser Aufwand?
Für etablierte asiatische oder amerikanische E-Commerce-Marken ist es immens wichtig, qualifizierte und bonitätsstarke Repräsentanten in Europa zu finden. Zuverlässige Akademiker, Fachkräfte oder erfahrene Angestellte in Deutschland zögern jedoch oft (und völlig zu Recht), ihren guten Namen ohne Netz und doppelten Boden für ein Fremdunternehmen zur Verfügung zu stellen.
Indem die DigitalMarkt24 internationale Investoren dazu verpflichtet, alle administrativen Partner durch diesen doppelten juristischen Schutzmantel abzusichern, lösen wir diesen Konflikt. Wir schaffen ein Umfeld, in dem die Stellung als Interim-Geschäftsführer zu einem lukrativen, aber völlig gefahrlosen Engagement wird.
Ihre Sicherheit ist unser Kapital: Als administrativer Partner bei DigitalMarkt24 haften Sie niemals mit Ihrem Privatvermögen. Ihre Bonität und Ihre Zuverlässigkeit werden erstklassig vergütet – streng limitiert, transparent und 100 % rechtssicher.


